Checkliste
Anmeldung von Schiffs- und Ladungsdaten
Prüfen Sie, ob Ihr Schiff und/oder Ihre Ladung angemeldet werden muss. Die Anmeldung von Schiffs- und Ladungsdaten ist in folgenden Fällen Pflicht:
- Schiffe, mit denen gefährliche Stoffe transportiert werden
- Schiffe mit einer Länge von mehr als 110 Metern
- Schiffverbände mit einer Länge von mehr als 140 Metern und einer Breite von mehr als 15 Metern
- Passagierschiffe
- Sondertransporte
Kommunikation
Das Mithören auf dem jeweiligen UKW-Kanal ist Pflicht.
Siehe für detaillierte Informationen Kommunikationsregeln.
Vorschriften
Im Hafen von Rotterdam gilt neben der Binnenschifffahrts-Polizeiverordnung (BPR) und dem ADNR die Hafenverordnung Rotterdam und die Gefahrgut-Hafenordnung (siehe Vorschriften)
Anlegen
- Be- und Entladung sowie Bunkern in einem Ölhafen sind nur unter bestimmten Bedingungen gestattet. Genaue Hinweise enthält die Gefahrgut-Hafenordnung (siehe gefährliche Stoffe).
- Tankschiffe mit gefährlichen Stoffen dürfen nicht außerhalb eines Ölhafens anlegen (siehe gefährliche Stoffe).
- Container- und Stückgutfrachter mit gefährlichen Stoffen dürfen nicht in der Nähe von Wohngebieten anlegen (siehe gefährliche Stoffe)
Reinigungstätigkeite
Die Reinigung von Tankschiffen ist nur in Ölhäfen oder an für diesen Zweck ausgewiesenen Liegeplätzen gestattet. Reinigungstätigkeiten bedürfen der vorherigen Erlaubnis (siehe gefährliche Stoffe).
Reparaturen
In Rotterdam ist es im Allgemeinen nicht gestattet, an Schiffen größere Reparaturen auszuführen. Allerdings kann diesbezüglich eine Sondererlaubnis erteilt werden (siehe gefährliche Stoffe).
Begasen von Ladungen und Entgasung von Frachträumen
Unter bestimmten Bedingungen kann Zustimmung für die Begasung von Ladungen und die Entgasung von Frachträumen erteilt werden (siehe gefährliche Stoffe).
Schiffsabfälle
Gewerbliche Abfälle und Haushalts-Sperrmüll müssen an die Afval Verwerking Rijnmond (AVR) abgegeben werden.
An den öffentlichen Liegeplätzen sind Müllbehälter aufgestellt.
Ladungsabfälle (Trocken- und Flüssigladung) müssen an den Inhaber einer Einsammelgenehmigung abgegeben werden.
