Vorschrifte
Um eine sichere, zügige, effiziente und umweltfreundliche Abfertigung des Schiffsverkehrs zu gewährleisten, gelten im Hafen von Rotterdam eine Reihe von Vorschriften.
Vorschriften im Rotterdamer Hafen
Im Hafen von Rotterdam gelten, ebenso wie auf den niederländischen Binnengewässern, das ADNR und die Binnenschifffahrts-Polizeiverordnung (BPR). Neben den Bestimmungen dieser landesweit geltenden Regelwerke sind die Hafenverordnungen von Rotterdam, Schiedam und Vlaardingen - die "Hausordnungen" der Häfen - anwendbar und können Bekanntmachungen für die Schifffahrt (BfS) herausgegeben werden.
Genehmigungen und Sondererlaubnisse
Der Hafenmeister kann eine Sondererlaubnis erteilen, auf deren Grundlage unter bestimmten Bedingungen eine Abweichung von den Vorschriften zulässig ist. Darüber hinaus können Genehmigungen für bestimmte Aktivitäten wie zum Beispiel das Befahren von Ölhäfen erteilt werden. Hier finden Sie die Formulare für die Beantragung von Genehmigungen und Sondererlaubnissen:
