Einheitliche Genehmigung für Anbieter von Hafenschleppdiensten im Rotterdamer Hafen
Erstmals in der Geschichte des Rotterdamer Hafens stellt der Hafenmeister von Rotterdam einheitliche Anforderungen an Anbieter von Hafenschleppdiensten. Eine neue Genehmigung soll für einen klaren Qualitätsstandard innerhalb der nautischen Kette in Rotterdam sorgen. Die Anforderungen sind eine gute Ergänzung zu den bereits geltenden Vorschriften für andere nautische Dienstleister.
Hafenschlepper unterstützen Seeschiffe, damit diese sicher in den Hafen ein- und ausfahren und sicher am Kai anlegen können. Die Schlepper haben eine lange Geschichte. In Rotterdam reichen die Wurzeln bis ins Jahr 1842 zurück, als der erste Schlepper offiziell in Betrieb genommen wurde. Schlepper spielen eine wesentliche Rolle beim sicheren und effizienten Manövrieren von Seeschiffen im Rotterdamer Hafen. Sie bilden zusammen mit Lotsen und Festmachern ein operatives Team, das an der zügigen und sicheren Abwicklung des Schiffsverkehrs arbeitet.
Die verpflichtende Genehmigung für Anbieter von Hafenschleppdiensten, basierend auf der Europäischen Hafenverordnung, trägt zur Sicherheit im Rotterdamer Hafen bei, indem sie Anforderungen an Anbieter von Hafenschleppdiensten stellt. Die Verpflichtung ist in der Hafenverordnung festgelegt. Ein Schlepperunternehmen darf ohne Genehmigung keine Hafenschleppdienste in Rotterdam anbieten.
In den neuen Anforderungen steht unter anderem, dass Hafenschleppdienste nachweisen müssen, dass ihre Schlepperkapitäne über das richtige Wissen, die Ausbildung, Erfahrung und Fähigkeiten verfügen. Schlepper müssen kontinuierlich verfügbar sein: Tag und Nacht, das ganze Jahr über, für alle Kunden und an allen Liegeplätzen im Rotterdamer Hafen. Darüber hinaus ist festgelegt, dass Anbieter von Hafenschleppdiensten regelmäßig mit anderen nautischen Dienstleistern über Arbeitsweisen und Verfahren beraten müssen.
Verankerung der Zusammenarbeit
„Mit dieser Genehmigung machen wir einen großen Schritt zu einem noch stärkeren und integrierten nautischen Team”, erzählt Hafenmeister René de Vries. „Diese klaren Standards verankern die Zusammenarbeit zwischen Festmachern, Lotsen und Schleppern. Der Prozess war pragmatisch und demokratisch, mit Beiträgen aus der Branche. Das macht diesen Schritt nicht nur notwendig, sondern auch breit getragen.”
Ab dem 1. Juli wird die Genehmigung für den Hafenschlepperdienst an zwei Anbieter von Hafenschleppdiensten in Rotterdam erteilt. Auch die Schlepperkapitäne, die von diesen Hafenschleppdiensten engagiert werden, fallen unter diese Genehmigung. Eine erteilte Genehmigung gilt für einen bestimmten Zeitraum. Nach diesem Zeitraum kann die Genehmigung erneut erteilt werden.