Liegeplätze für die Binnenschifffahrt
Öffentliche Liegeplätze im Stadtgebiet von Rotterdam
Wenn Sie den Rotterdamer Hafen besuchen, können Sie die vielen Liegeplätze für die Binnenschifffahrt benutzen, die im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Die Liegeplätze werden durch Verkehrsschilder ausgewiesen, die anzeigen, dass Binnenschiffe den Liegeplatz einnehmen können.
Die Liegeplätze in Rotterdam sind vorgesehen für die auf den Verkehrszeichen und Markierungen angegebenen Kategorien – beispielsweise Schubleichter und Gefahrgutschiffe. Sie können die Liegeplätze im Rotterdamer Hafen benutzen, wenn Sie den folgenden Kriterien entsprechen:
- Sie haben eine Erlaubnis auf Basis der Kaigeldverordnung.
- Sie haben die Zustimmung des Vermieters oder Pächters eines an den Liegeplatz grenzenden Grundstücks.
- Sie haben die Zustimmung des Hafenmeisters.
Wenn nichts anderes angegeben ist, dürfen Liegeplätze nur von Binnenschiffen benutzt werden, die an der aktiven Berufsfahrt teilnehmen. Sie müssen dies mittels eines Dokuments (beispielsweise Fahrzeitenbuch) nachweisen können.
Liegeplätze in Rotterdam und den Drechtsteden
Die Karten zeigen die Liegeplätze für die Binnenschifffahrt in Rotterdam und in den Drechtsteden. Auf den Karten steht die zulässige Schiffslänge mit der dazugehörigen Anzahl der Schiffe, die dort liegen dürfen. Die Anweisungszeichen auf den Karten geben den Schiffstyp wieder, der an diesem Liegeplatz liegen darf. Das Kürzel 3x>95 bedeutet beispielsweise, dass an diesem Liegeplatz drei Schiffe mit einer Länge ab 95 Meter liegen dürfen. Das Kürzel B<35 bedeutet, dass an diesem Liegeplatz nur Schiffe mit einer Gesamtbreite unter 35 Metern anlegen dürfen. Die Verkehrszeichen auf der Karte sind Teil der Binnenschifffahrtspolizeiverordnung. An manchen Liegeplätzen brauchen Schiffe keine Ankerlichter zu führen. Dies steht in den Bekanntmachungen an die Schifffahrt.
Nutzung von Ankerpfählen (oder Ankern)
In der (neuen) Hafenverordnung 2020 des Rotterdamer Hafens wurden in Artikel 3.7 „Gebruik van ankers en spudpalen” (Nutzung von Ankern und Ankerpfählen) Regeln für die Nutzung von Ankerpfählen festgehalten.
Ankerpfähle sind nur zulässig:
a. in vom Magistrat ausgewiesenen Gebieten;
b. wenn dies den vor Ort installierten Verkehrszeichen und näheren Kennzeichnungen oder einem Beschluss mit der gleichen Bedeutung wie ein Verkehrszeichen entspricht, oder
c. wenn die Nutzung der Infrastruktur, der im Gewässergrund installierten unterirdischen Infrastruktur oder Ufer- oder Kaischutzanlagen keinen Schaden zufügt. Über die geplante Nutzung von Ankerpfählen ist dem Hafenmeister vorab Meldung zu erstatten.
Zu b). Die relevanten Bekanntmachungen für die Schifffahrt sind:
• Bekanntmachung für die Schifffahrt, zudem Verkehrsbeschluss Calandkanaal/Seinehaven/Hartelkanaal
• Bekanntmachung mit der gleichen Bedeutung wie ein Verkehrszeichen bezüglich der Nutzung von Ankerpfählen, Yangzekanaal / Europahaven / Mississippihaven / Hartelhaven / Waalhaven, Rotterdam
Zu c) Dies ist eine Änderung gegenüber der vorigen Verordnung. Darin war die Nutzung von Ankerpfählen zunächst untersagt. Wenn man mit einem Schiff mit Ankerpfählen außerhalb eines ausgewiesenen Gebiets anlegen wollte, konnte eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Seit dem Inkrafttreten der neuen Hafenverordnung am 6. Januar ist die Nutzung von Ankerpfählen in ausgewiesenen Gebieten im Prinzip zulässig, wenn der Infrastruktur, der im Gewässergrund installierten unterirdischen Infrastruktur oder Ufer- oder Kaischutzanlagen kein Schaden zugefügt wird. Über die geplante Nutzung von Ankerpfählen ist dem Hafenmeister vorab Meldung zu erstatten.
Achtung! Bevor Sie Ankerpfähle verwenden, müssen Sie jederzeit sicherstellen, dass durch die Nutzung kein Schaden verursacht werden kann.
Aktuelle Informationen über die Infrastruktur, im Gewässergrund installierte Infrastruktur oder Ufer- und Kaischutzanlagen sind beim Hafenmeister verfügbar und können beim HCC (Hafenkoordinationszentrum) eingeholt werden. Wir sind selbstverständlich bestrebt, Sie direkt zu informieren. Da diese Informationen erst beim jeweiligen Grundverwalter eingeholt werden müssen, wird dies jedoch nicht immer möglich sein. Wir bitten Sie daher, uns Ihr Vorhaben zur Nutzung von Ankerpfählen möglichst frühzeitig zu melden.
Die Port of Rotterdam Authority hat Verträge mit verschiedenen Bauunternehmen. Diese Partner sind mit dem aktuellen Zustand des Bodens, der Infrastruktur und Kaie bekannt. Auch für sie gilt in diesem Fall eine Meldepflicht beim Hafenmeister.
Besondere Umstände
Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass Sie den Liegeplatz direkt verlassen müssen. Zum Beispiel bei drohender Gefahr, einem besonderen Transport, einem Stapellauf, einem Event oder bei der Änderung der Liegeplatzfunktion. In solchen Fällen wird über VHF Kontakt mit Ihnen aufgenommen. Für die Einnahme eines Liegeplatzes an anderen Stellen müssen Sie beim Hafenkoordinationszentrum eine Erlaubnis einholen.
Verfügbarkeit von Liegeplätzen
Die Port of Rotterdam Authority will Ihnen gern behilflich sein bei der Suche nach einem freien Liegeplatz, an dem Sie anlegen können. Im Rotterdamer Hafen können Sie auf einer digitalen Karte die aktuelle Belegung der Liegeplätze für die Binnenschifffahrt einsehen. Dies ist mit dem so genannten Binnenschifffahrtsliegeplatzinformationssystem (BLIS) möglich. Das System bietet so die Möglichkeit, weniger unnötige Fahrbewegungen vorzunehmen und senkt dadurch unter anderem die Treibstoffkosten. BLIS ist aus dem Projekt "Blauwe Golf Verbindend" entstanden. Dabei arbeitet die Port of Rotterdam Authority gemeinsam mit einer Reihe von Akteuren an der Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Wasserstraßenverwaltern, Wasserstraßenbenutzern und dem Straßenverkehr. In Zukunft muss es möglich werden, auch Informationen über Öffnungszeiten von Brücken und Schleusen mit Hilfe dieses Systems auszutauschen. Auch wird momentan an einer App gearbeitet.