Meldung von Infektionskrankheiten
An Bord von Schiffen, die auf internationalen Gewässern fahren und die in einen Hafen einlaufen möchten, muss Deutlichkeit darüber bestehen, ob an Bord Infektionskrankheiten aufgetreten sind, oder nicht.
Wenn sich an Bord eines Schiffes eine oder mehrere Personen befinden, die an einer Infektionskrankheit erkrankt sind (oder wenn der Verdacht hierauf besteht), hat der Kapitän des Schiffes dies umgehend dem Hafenkoordinationszentrum (Tel. +31 10 252 1000) und dem an Bord kommenden Lotsen zu melden. Dies ist im niederländischen Gesetz über die öffentliche Gesundheit (Wet Publiek Gezondheid) vorgesehen. Das Hafenkoordinationszentrum wird dann die erforderlichen Maßnahmen koordinieren.
Ab März 2020 muss jedes Seeschiff unabhängig von der Gesundheitssituation an Bord eine Maritime Gesundheitserklärung (MDOH) abgeben. Im Hafen von Rotterdam und Amsterdam muss das MDOH ab dem 1. September 2021 über das Port Community System von Portbase eingereicht werden.
Kriterien
Die Weltgesundheitsbehörde (WHO) empfiehlt Schiffskapitänen, in folgenden Fällen die betreffende Hafenbehörde zu informieren:
Über mehrere Tage anhaltendes Fieber, das mit folgenden Symptomen einhergeht (oder nicht):
- Erschöpfung
- Eingeschränktes Bewusstsein
- Drüsenschwellung
- Gelbsehen
- Husten oder Kurzatmigkeit
- Ungewöhnliche Blutung
- Lähmung
Eines der nachstehend genannten Symptome, die zusammen mit Fieber auftreten (oder nicht):
- Beliebige Form des Hautausschlags
- Schwerwiegende Form des Erbrechens (das nicht mit der Seekrankheit im Zusammenhang steht)
- Schwerwiegende Form des Durchfalls
- Epileptische Anfälle
(Quelle: Maritieme Gezondheidsverklaring, Maritime Gesundheitsbescheinigung)
Im Hafen von Rotterdam tätige Mitarbeiter
Wenn Lotsen, Agenten, Zollbeamte, Mitarbeiter der Hafenpolizei, der Marechaussee, des Patrouilledienstes des Hafenmeisters oder andere Hafenmitarbeiter erfahren, dass sich an Bord eines Schiffes eine an einer Infektionskrankheit erkrankten Person befindet, haben diese das Schiff aufzufordern, sich mit dem Hafenkoordinationszentrum in Verbindung zu setzen. Auch können die oben erwähnte Mittarbeiter ein Signal über eine Infektionskrankheit selbst diskutieren mit dem Hafenkoordinationszentrum. Das Hafenkoordinationszentrum sorgt dafür dass die richtige Partner der Rotterdamer Hafengesundheitsbehörde (Port Health Authority Rotterdam) darüber informiert werden.
Im Hafen von Rotterdam tätige Ärzte
Neben den für den hafenärztlichen Dienst tätigen Ärzten sind im Hafen von Rotterdam bei bestimmten Unternehmen Ärzte als Betriebsärzte beschäftigt. Diese Ärzte werden gebeten, das Hafenkoordinationszentrum zu informieren, wenn der Verdacht auf eine meldepflichtige Infektionskrankheit besteht. Das niederländische Gesetz über die öffentliche Gesundheit sieht ferner vor, dass die im Rotterdamer Hafen tätigen Ärzte meldepflichtige Infektionskrankheiten dem Gesundheitsdienst GGD Rotterdam-Rijnmoond zu melden haben.