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Ballastwasser-Übereinkommen

11 Mai 2021
Wie können wir Ihnen helfen?

Das Ballastwasser-Übereinkommen tritt am 8. September 2017 in Kraft und findet auf alle Seeschiffe Anwendung, die Ballastwasser transportieren. Diese Schiffe müssen über ein Zertifikat, einen bewilligten Managementplan und ein Ballastwasserlogbuch an Bord verfügen.

Das Ziel des Ballastwasser-Übereinkommens besteht darin, der absichtlichen oder unabsichtlichen Einführung exotischer oder neuer Arten von Organismen in die aquatische Umwelt vorzubeugen. Diese Organismen werden im Ballastwasser an Bord der Seeschiffe mitgenommen und können deutliche und schädliche Veränderungen der aquatischen Umwelt verursachen. Schiffe müssen ihr Ballastwasser entweder behandeln oder auf eine andere Weise vorbeugen, dass Organismen verschleppt werden.

Ausnahmen

Das Abkommen gilt nicht für:
• Schiffe, die über keine Ballasttanks verfügen
• Schiffe, die Ballastwasser am gleichen Ort aufnehmen und ablassen
• Schiffe, die keine internationalen Reisen machen

Ballastwasser austauschen

Ab dem 8. September 2017 müssen Schiffe ihr Ballastwasser während der Reise austauschen, wenn noch keine Behandlungsanlagen installiert worden sind. Der Austausch muss im Einklang mit den Anforderungen des Abkommens stattfinden, für die Nordsee wurde ein gesondertes Gebiet ausgewiesen. Schiffe brauchen zu diesem Zweck keine unnötigen Umwege zu fahren oder unnötigen Verzögerungen zu unterliegen. Es muss jedoch nachzuweisen sein und im Ballastwasserlogbuch festgehalten werden.

Ballastwasser behandeln

Ab dem 8. September 2017 müssen neue Schiffe eine Behandlungsanlage an Bord haben. Das Datum, zu dem bestehende Schiffe über eine Anlage verfügen müssen, ist an das Ablaufdatum des IOPP-Zertifikats gekoppelt.

Durchsetzung der Vorschriften seitens Port State Control

Ab dem 8. September 2017 werden die Vorschriften von ILT nach Prozedur des Paris MOU durchgesetzt.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Aufsichtsbehörde für Umwelt und Verkehr hat eine praktische Q&A für weitere Informationen.

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