Ballastwasser-Übereinkommen
Am 8. September 2024 ist das Ballastwasser-Übereinkommen für sämtliche Seeschiffe, die Ballastwasser transportieren, vollständig in Kraft getreten. Diese Schiffe müssen ein Zertifikat, einen genehmigten Managementplan und ein Ballastwassertagebuch mitführen.
Ziel des Ballastwasser-Übereinkommens ist es, das absichtliche oder unabsichtliche Einschleppen nichtheimischer oder neuer Arten von Organismen in die Meeresumwelt zu verhindern. Diese Organismen werden mit dem Ballastwasser an Bord von Seeschiffen transportiert und können erhebliche und schädliche Veränderungen in der aquatischen Umwelt verursachen. Schiffe müssen mit der Behandlung ihres Ballastwassers beginnen oder das Einschleppen von Organismen auf andere Art verhindern.
Ausnahmen
Das Abkommen gilt nicht für:
• Schiffe ohne Ballasttanks
• Schiffe, die Ballastwasser aufnehmen und an derselben Stelle wieder ablassen
• Schiffe, die keine internationalen Routen befahren
Behandlung von Ballastwasser
Ab dem 8. September 2024 müssen Schiffe ihr Ballastwasser gemäß der Norm D-2 des Übereinkommens behandelt haben, bevor sie das Ballastwasser zum Laden ablassen. Der Austausch von Ballastwasser (D-1 Standard) ist nicht mehr erlaubt.
Eine weitere Ausnahme ist zulässig: Wenn Schiffe in sogenannten „schwierigen“ Gewässern Ballastwasser aufnehmen müssen, gibt es andere Möglichkeiten. Die Bedingungen hierfür sind im MEPC-Rundschreiben MEPC.387(81) aufgeführt.
Ablassen von Ballast
Wenn die Anlage nicht ordnungsgemäß funktioniert, muss der Kapitän des Schiffes die ILT (PSC) so schnell wie möglich über den Schiffsagenten oder das Hafenkoordinationszentrum informieren. Je früher die Behörden informiert werden, desto eher kann eine Lösung gefunden werden, um Verzögerungen für das Schiff zu vermeiden oder zu minimieren.
Umsetzung durch die Port State Control
Ab dem 8. September 2024 wird die ILT (Port State Control) nach den Verfahren des Pariser MoU vorgehen.
WEITERE INFORMATIONEN
Die Aufsichtsbehörde für Umwelt und Verkehr hat eine praktische Q&A für weitere Informationen.