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Gefahrgüter

11 Mai 2021
Wie können wir Ihnen helfen?

Im Hafen von Rotterdam gelten Regeln für Binnenschiffe, die Gefahrgut an Bord haben. Gefährliche Stoffe können für Menschen, Tiere und/oder die Umwelt schädlich sein und schwerwiegende Folgen haben. In diesem Zusammenhang zu nennen wären Benzin, Erdgas, LPG und Produkte aus der chemischen Industrie.

Für gefährliche Stoffe in der Binnenschifffahrt findet das ADN (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen) Anwendung. Die Regeln für Gefahrgut im Hafen von Rotterdam wurden in der Hafenverordnung Rotterdam festgelegt.

Hafenverordnung Rotterdam

Binnenfahrtschiff
Neste

Liegeplätze für Schiffe mit Gefahrgut

Mit Gefahrgut beladene Tankschiffe dürfen keinen Liegeplatz wählen, der sich außerhalb des Petroleumhafens befindet. Dies gilt auch für bereits gelöschte Tankschiffe, die noch nicht gereinigt wurden. Eine Ausnahme kann nur durch die Hafenmeisterei erfolgen.

Ein Tankschiff benötigt keine Zustimmung, wenn:

  • an Bord ein Reinigungszertifikat vorhanden ist;
  • es ausschließlich mit einer brennbaren Flüssigkeit beladen ist oder auf der letzten Reise beladen war, deren Brennpunkt über 55 °C liegt.

Container- und Massengutschiffe, bei denen sich an Bord eine gewisse Menge an gefährlichen Stoffen befindet, dürfen sich keinen Liegeplatz in der Nähe von Wohngebieten aussuchen.

Nutzung von Petroleumhäfen

Schiffe dürfen nur unter bestimmten Bedingungen in einem Petroleumhafen laden, löschen oder bunkern.

Reinigung von Ladetanks

Im Rotterdamer Hafen können Sie an bestimmten Liegeplätzen und Bojen Reinigungsvorgänge vornehmen, wie das Waschen und Lüften von Ladetanks. In den Petroleumhäfen dürfen an den Steigern und/oder Kaien nur dann Reinigungsvorgänge durchgeführt werden, wenn das betreffende Unternehmen dies genehmigt. Reinigungsvorgänge müssen vorab dem Hafenkoordinationszentrum gemeldet werden.

Desinfektion der Ladung und Entgasen des Schiffsraums

Die Hafenmeisterei erteilt unter bestimmten Bedingungen Zustimmung für das Desinfizieren der Ladung durch Begasung und für das Entgasen des Schiffsraums.

Weitere Informationen? Kontakt:

Hafenkoordinationszentrum
Hafenkoordinationszentrum