Aufschub des Brexit verändert nichts an dem Erfordernis zur Registrierung über Portbase

12 April 2019
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In der Nacht vom 10. auf den 11. April haben sich das Vereinigte Königreich (VK) und die Europäische Union auf eine Verlängerung des Termins nach Artikel 50, bis spätestens zum 31. Oktober 2019 verständigt. Voraussetzung ist jedoch, dass das VK an den nächstfolgenden Europawahlen vom 23. bis 26. Mai 2019 teilnimmt. Das VK darf vor dem 31. Oktober 2019 die EU verlassen, falls das bisher ausgehandelte Austrittsabkommen vom britischen Unterhaus akzeptiert wird. Der Hafenbetrieb ruft Unternehmen in der Logistikkette dazu auf, sich vor dem 1. Juni zu registrieren.

Infografik in 5 Schritten bereit für den Brexit<br><br>

Falls das VK nicht an den Europawahlen teilnimmt, ist ein ungeordneter Brexit weiterhin am 1. Juni 2019 möglich. Ebenso ist ein ungeordneter Brexit zum 31. Oktober 2019 möglich. Aus diesem Grund trifft der Hafenbetrieb Rotterdam weiterhin Vorbereitungen für einen möglichst reibungslosen Warentransport über den Rotterdamer Hafen, auch nach dem Brexit. Eine reibungslose Abfertigung erfordert die Mitwirkung aller Partner in der Logistikkette. Es ist wichtig, dass sich alle Beteiligten weiterhin vorbereiten.

Digitale Lösung

Unternehmen, die Waren über die niederländischen Häfen aus und ins Vereinigte Königreich transportieren, bekommen es nach dem Brexit mit Zollformalitäten zu tun. Über Portbase findet die Bearbeitung dieser Formalitäten automatisiert statt, sodass zeitraubende manuelle Kontrollen verhindert werden können.

Diese digitale Grenze funktioniert jedoch nur, wenn alle Unternehmen in der Kette ihre Verantwortung wahrnehmen und die erforderlichen Daten untereinander austauschen. Eine ausschlaggebende Handlung in diesem Prozess ist das digitale Voranmelden der Zollpapiere bei den Terminals über Portbase. Ohne Voranmeldung der Zollpapiere wird Lkws die Zufahrt zu den Terminals verweigert und sie werden wieder weggeschickt. Dies gilt für jedes Brexit-Szenario. Deal oder No Deal.

Eigenverantwortung

In den zurückliegenden Monaten haben Portbase, die Fährgesellschaften, die Interessenverbände FENEX, Evofenedex und „Transport en Logistiek Nederland“, der Hafenunternehmerverband Deltalinqs, die Short Sea Terminals, die Hafenbetriebe von Rotterdam und Amsterdam und die niederländische Zollbehörden ins In- und Ausland kommuniziert, dass Unternehmen nicht bis zum letzten Moment damit warten sollen, hinsichtlich der Vorbereitung auf den Brexit tätig zu werden.

Wie bereits erwähnt, ist der Anschluss auf Portbase in jedem Brexit-Szenario vorgeschrieben. Deal oder No Deal. Deshalb hört der Hafenbetrieb Rotterdam nicht damit auf, Unternehmen dazu aufzurufen, sich bei Portbase zu registrieren. Unternehmen, die sich noch nicht angemeldet haben, tun gut daran, dies vor dem 1. Juni 2019 doch noch zu tun, um im Falle eines ungeordneten Brexit die digitale Grenze in den niederländischen Häfen nutzen zu können. Gut vorbereitet am Hafen anzukommen fällt in die Eigenverantwortung der Unternehmen, die Waren aus dem VK importieren bzw. dorthin exportieren.