Wiegepflicht für Container im Rotterdamer Hafen
Durch das Port Community System von Portbase haben Spediteure und Exporteure einen einzigen Zugangspunkt, um die verifizierte Bruttomasse (Verified Gross Mass - VGM) ihrer Exportcontainer an eine große Anzahl von Reedereien zu melden.
Die weltweite Wiegepflicht verpflichtet den Verlader oder Spediteur, das Bruttogewicht eines Exportcontainers rechtzeitig im Versanddokument an die Reederei zu melden.
Sicherheit auf See
Diese Wiegepflicht ergibt sich aus dem Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO). In den Niederlanden werden die neuen Vorschriften mit dem Schifffahrtsgesetz (Schepenwet) umgesetzt. Die Reedereien können auf der Grundlage der korrekten Gewichtsinformationen einen adäquaten Stauplan erstellen und so die Sicherheit des Schiffs, der Ladung und des Personals gewährleisten
Verifizierte Methoden für die VGM-Ermittlung
Der Befrachter oder Spediteur ist für die Übermittlung des korrekten Containergewichts an den Schiffsmakler verantwortlich. Die bestätigte Bruttomasse der Container kann auf zwei Arten ermittelt werden:
- durch physisches Wiegen des Containers auf kalibrierten und zertifizierten Waagen;
- durch Berechnung: alle Einzelgewichte von Waren, Packstücken, Paletten und Sicherungsmaterial sowie das Eigengewicht des Containers werden addiert.
Folgenden Abweichungen zulässig:
- höchstens 500 kg, wenn das tatsächliche Gewicht des verifizierten Containers unter 10 t beträgt;
- höchstens 5 Gewichtsprozent, wenn das tatsächliche Gewicht des verifizierten Containers 10 t oder mehr beträgt.
Wiegeeinrichtungen und -dienste im Rotterdamer Hafen
Verschiedene Betriebe in Rotterdam verfügen über Anlagen für das physische Wiegen von Containern.
- Broekman Logistics, Botlek
- Kramer Group, Maasvlakte
- Container Transferium BCTN, Alblasserdam
- Weegbrug Waalhaven, Waalhaven
- Gasmeetstation Rotterdam, Maasvlakte
- Kieboom Weegbrug, Waalhaven
- A15 Containerservices, Rotterdam-Albrandswaard
Kein VGM, keine Beladung
Der Befrachter oder Spediteur muss das korrekte Gewicht mittels eines unterzeichneten Dokuments an die Reederei übermitteln. Der Schiffsführer darf keine Container an Bord nehmen, für die dieses Dokument nicht vorliegt. Wenn eine Reederei nicht rechtzeitig im Besitz der korrekten VGM-Daten ist, muss sie die Anbordnahme der betreffenden Container verweigern.
Container, für die keine bestätigte Bruttomasse vorliegt, werden aber grundsätzlich schon zu den Terminals zugelassen, wie der Verband der Rotterdamer Terminalbetreiber VRTO mitteilte. Solche Container können aber erst verladen werden, wenn der Reederei die benötigten Daten vorliegen.
Weitere Informationen zu Vorschriften
Fenex, Branchenorganisation der Spediteure/Logistikdienstleister
EVO, Vertretungsorgan für Verlader