Energiewende

Port of Rotterdam Authority steht Einführung der ETS-Schifffahrt positiv gegenüber

20 April 2023
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Das Europaparlament hat am 18. April dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die Schifffahrt ab 2024 für den Ausstoß von CO2 bezahlen zu lassen. Ebenso wie die Industrie, wird dann auch die Schifffahrt unter das ETS, das europäische Handelssystem für CO2-Emissonsrechte, fallen. Die Port of Rotterdam Authority bewertet diese Entwicklung positiv, möchte aber auch das Bewusstsein für mögliche Ausweichmanöver schärfen.

Containerschiffe am Terminal

„Dass die Emissionen zukünftig Geld kosten werden, ist eine gute Motivation, um diesen Sektor dazu zu bewegen, nachhaltiger zu werden. Die globale Schifffahrt hätte eigentlich schon unter das Pariser Klimaabkommen fallen müssen. Immerhin korrigiert Europa das jetzt für diesen Teil der Welt. Die Einführung des ETS für die Schifffahrt wird auch unsere Initiativen zur Emissionsreduzierung bedeutend unterstützen. Gleichzeitig muss Europa auf der Hut sein, sodass keine Ausweichmanöver ausgeführt werden, um das ETS zu umgehen. Damit wäre weder dem Klima noch den Häfen geholfen“, erklärt Allard Castelein, Generaldirektor der Port of Rotterdam Authority.

Die internationale Seefahrt ist weltweit für 3 % aller CO2-Emissionen verantwortlich. Schiffe, die zwischen EU-Häfen hin und herfahren, müssen in Zukunft für 100 % ihrer Emissionen Rechte erwerben. Kommt ein Schiff von außerhalb der EU, müssen über 50 % der Emissionen bezahlt werden. Um zu verhindern, dass Schiffe, die beispielsweise aus Singapur oder Brasilien kommen, kurz in Nordafrika festmachen, bevor sie die EU ansteuern, wurde entschieden, dass bei solchen Reisen Zwischenstopps im Bereich von 300 Seemeilen des ersten europäischen Seehafens nicht mitzählen, wenn in diesen Häfen hohe Umschlagaktivitäten (65 % der gesamten Hafenaktivitäten) zu beobachten sind. Die Praxis muss zeigen, ob diese Regel die Wettbewerbsposition der einzelnen Häfen ausreichend schützt. Sollte das nicht der Fall sein, kann die Europäische Kommission bei vermuteten Ausweichmanövern Maßnahmen ergreifen, und weitere Häfen in die Liste derjenigen Häfen aufnehmen, in denen Zwischenstopps nicht mitzählen.

Studien der CE Delft haben aufgezeigt, dass von derartigen Ausweichmanövern auszugehen ist. Sogar dann, wenn das ETS relativ niedrige Preise vorsieht. Sollte dieser Fall eintreten, wird dadurch das Ziel des ETS unterminiert und es kommt zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen und Firmenaktivitäten. Das würde die Wettbewerbsposition der europäischen Häfen gefährden. Deswegen spricht sich die Port of Rotterdam Authority dafür aus, jegliche Ausweichmanöver zu ahnden und sich nicht auf diejenigen zu beschränken, die eine Grenze von 65 % überschreiten.

Ab nächstem Jahr fallen alle Schiffe mit einer Bruttotonnage von 5.000 Gt unter das ETS. Sie sind zusammen für ungefähr 90 % der CO2-Emissionen verantwortlich, die durch die Schifffahrt verursacht werden. Ab Beginn 2024 müssen diese Schiffe für 40 % ihrer CO2-Emissionen Rechte kaufen, ab 2025 für 70 % und ab 2026 für 100 %. Die kleinsten Seeschiffe fallen vorläufig noch nicht unter das System.

Ungefähr 1,5 Milliarden Euro der Erträge aus den ETS-Rechten fließen in den Innovation Fund der EU und werden für Innovations- und Klimaprojekte im europäischen maritimen Sektor genutzt. Die Port of Rotterdam Authority hat sich bei den europäischen Entscheidungsträgern für diese Regelung stark gemacht.

Die Port of Rotterdam Authority hat eine Reihe von Projekten geplant, um die Logistik gemeinsam mit einigen Partnern dabei zu unterstützen, nachhaltiger zu werden. In diesem Rahmen wird beispielsweise mit den Häfen von Singapur und Göteborg zusammen an der Einrichtung von sogenannten „Grünen Korridoren“ gearbeitet. Dabei setzen sich unter anderem Reedereien, Treibstofflieferanten und Verlader dafür ein, die Schifffahrt auf diesen Transportwegen umweltfreundlicher zu gestalten. Die Einführung des ETS für die Seefahrt wird solche Initiativen fördern.