Umweltgesetzbuch
Das niederländische Umweltgesetz (Omgevingswet), das voraussichtlich am 1. Juli 2022 in Kraft treten soll, hat große Folgen für die Genehmigungserteilung von Aktivitäten im Hafen. Der derzeitig verwendete Begriff „Einrichtung“ entfällt; statt dessen wird der Begriff „umweltbelastende Aktivität“ eingeführt. Zudem werden sich die Grenzen und die Genehmigungspflicht für diese Aktivitäten ändern.
Umweltbelastende Aktivitäten im Hafen
Der Hafenbetrieb Rotterdam widmet sich der Unterstützung von Unternehmen bei der neuen Genehmigungspflicht für umweltschädliche Aktivitäten gemäß dem niederländischen Umwelt- und Planungsgesetz. Wir tun dies gemeinsam mit Deltalinqs, DCMR (der Rijnmond Environmental Protection Agency), der Sicherheitsregion Rotterdam-Rijnmond und dem niederländischen Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen.
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Leitfaden
Der Leitfaden bietet eine praktische Anleitung für Unternehmen und Behörden. Er beantwortet beispielsweise folgende Fragen: Wann sind umweltbelastende Tätigkeiten genehmigungspflichtig, wann sind auch diesbezüglich funktionell unterstützende Tätigkeiten in die Genehmigung einzubeziehen und von welchen Grenzen kann bei der Beantragung ausgegangen werden? Dies wird anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert. Die nachstehend genannten Beispiele werden vorgestellt:
- Komplexes Unternehmen: die Seveso-Einrichtung
- Terminal, das Erz oder Agrarmassengut lagert und umschlägt
- Containerterminal mit PGS15-Lagerung
- Leergutdepot
- Terminal mit Tanklagerung
- Chemisches Unternehmen
- Selbständige Abwasserkläranlage
- Multi-Kraftstoff-Tankstelle mit LNG (Flüssiggas) und LPG
Sorgfaltspflicht
Darüber hinaus gilt für alle Tätigkeiten auf der Grundlage des Lebensraumerlasses (Bal, Besluit activiteiten leefomgeving) die sogenannte spezifische Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, dass jeder, umweltbelastende Aktivität oder eine Ableitungstätigkeit in ein Oberflächengewässer oder in eine Kläranlage duchführt:
- die Pflicht hat, dafür zu sorgen, dass nachteilige Folgen für die Sicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt vermieden werden
- die Pflicht hat, diese Folgen so weit wie möglich zu begrenzen oder umzukehren
- hat die Pflicht, bei Verdacht auf schädliche Auswirkungen die Tätigkeit nicht auszuführen, wenn dies vernünftigerweise verlangt werden kann.
Darüber hinaus können benutzerdefinierte Vorschriften auferlegt werden.
Möchten Sie mehr über das Umweltgesetz erfahren oder haben Sie Fragen dazu?
- Informationsstelle Umweltgesetz (Informatiepunt Omgevingswet)
- Kompetenzzentrum Infomil (Kenniscentrum Infomil)
- DCMR