Header image

Umweltgesetzbuch

11 Mai 2021
Wie können wir Ihnen helfen?

Das niederländische Umweltgesetz (Omgevingswet), das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, hat große Folgen für die Genehmigungserteilung von Aktivitäten im Hafen. Der derzeit verwendete Begriff „Einrichtung“ entfällt; stattdessen wird der Begriff „umweltbelastende Aktivität“ eingeführt. Zudem ändern sich die Grenzen und die Genehmigungspflicht für diese Aktivitäten.

Genehmigungspflicht für umweltschädliche Aktivitäten im Hafen

Die Port of Rotterdam Authority widmet sich der Unterstützung von Unternehmen bei der neuen Genehmigungspflicht für umweltschädliche Aktivitäten gemäß dem niederländischen Umweltgesetz. Wir tun dies gemeinsam mit Deltalinqs, DCMR (der Rijnmond Environmental Protection Agency), der Sicherheitsregion Rotterdam-Rijnmond und dem niederländischen Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen.

Nach dem Umweltgesetz können Aktivitäten mehrfach genehmigungspflichtig sein, und in manchen Fällen müssen auch funktionsunterstützende Aktivitäten in die Genehmigung aufgenommen werden. Wir haben eine Broschüre über die Genehmigungspflicht für umweltschädliche Aktivitäten im Hafen erstellt. Diese bietet einen praktischen Leitfaden für Unternehmen und Behörden anhand einer Reihe von konkreten Beispielen:

Komplexes Unternehmen: die Seveso-Einrichtung

•            Terminal, das Erz oder Agrarmassengut lagert und umschlägt
•            Containerterminal mit PGS15-Lagerung
•            Leergutdepot
•            Terminal mit Tanklagerung
•            Chemisches Unternehmen
•            Selbständige Abwasserkläranlage
•            Multi-Kraftstoff-Tankstelle mit LNG (Flüssiggas) und LPG

Änderungen bei der Genehmigungserteilung

Das Inkrafttreten des Umweltgesetzes am 1. Januar 2024 wird auch zu Änderungen bei der Vergabe von Genehmigungen führen. Die wichtigsten Änderungen betreffen das Genehmigungsverfahren im Hinblick auf:

  • das zu befolgende Verfahren: Das reguläre Verfahren wird bald der Ausgangspunkt sein;
  • das Kriterium der Unauflöslichkeit entfällt;
  • die Nutzung der Intake-Versammlung, der Umweltversammlung und der Zusammenarbeit in der Kette: Dadurch findet ein Teil der Bewertung der Initiativen bereits in der Vorbereitungsphase statt;
  • der Begriff „Einrichtung“ wurde durch den Begriff „umweltschädliche Aktivität“ ersetzt
  • die inhaltliche und verfahrenstechnische Verbindung zwischen der Umweltgenehmigung für die umweltschädliche Aktivität und der Benennung der Betriebsfeuerwehr;
  • das Verhältnis zwischen Genehmigungserteilung und Umweltplan
  • die Einführung des „Digitaal Stelsel OW“ (dt. Digitales System Umweltgesetz, kurz „DSO“), das bestehende Schalter wie „ruimtelijkeplannen.nl“, „Omgevingsloket Online“ und das Internetmodul „Activiteitenbesluit“ ablöst;
  • Gesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Entscheidungsfindung im Rahmen des Umweltgesetzes.

In der Broschüre, die gemeinsam mit Deltalinqs, DCMR, der Sicherheitsregion Rotterdam-Rijnmond, dem GGD Rotterdam-Rijnmond und dem Ministerium für Inneres und Königreichsbeziehungen erstellt wurde, erläutern wir diese Änderungen genauer.

Möchten Sie mehr über das Umweltgesetz erfahren oder haben Sie Fragen dazu?