Sicherer Hafen

Kontrollen ab dem 01. September beim Festzurren während der Fahrt

26 August 2021
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Ab dem 01. September wird die Hafenmeisterei des Havenbedrijf Rotterdam bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften der Hafenverordnung über das Festzurren während der Fahrt tatsächlich tätig. Das bedeutet, dass möglicherweise Strafmandate erteilt werden.

Kontrollen ab dem 01. September beim Festzurren während der Fahrt
Foto: Ries van Wendel de Joode

Seit April ist es für alle Seeschiffe verboten, Container und andere Güter während der Fahrt los- oder festzumachen. Bislang hat sich der Hafenbetrieb auf Aufklärung beschränkt.  

„Diese Maßnahme geht mit unserer Politik konform, die Sicherheit und Ordnung im Hafenbecken zu gewährleisten. Ein Festzurren während der Fahrt beeinträchtigt die Sicherheit der Besatzung und somit auch die Sicherheit im Hafenbecken,“ so der (staatliche) Hafenmeister René de Vries. 

Gemäß der Hafenverordnung darf im Verwaltungsgebiet des Rotterdamer Hafens am Kai nur bei Schiffen, die nicht länger als 170 Meter sind, von der Besatzung festgemacht werden. Längere Schiffe dürfen nur von genehmigten Festmacherbetrieben festgemacht werden.   

Der Hafenbetrieb lies offen, wie er die Erteilung von Strafmandaten umsetzt. Schlussendlich legt die Staatsanwaltschaft die Höhe der Geldbuße bei Verstößen fest.  Die verabschiedeten Änderungen können im Gemeenteblad 2021 Nr. 121493 und in der ersetzten Hafenverordnung über overheid.nl nachgelesen werden.