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Wie können wir Ihnen helfen?

Die Logistikwelt wartet auf eine Ankündigung des Vereinigten Königreichs (UK) über weitere Verschärfungen der Zollvorschriften. Den letzten Berichten zufolge soll die Einführung Ende 2023 beginnen.

Finanzielle Kompensierung für Brexit-Kosten

Sind Ihrem Unternehmen zusätzliche Kosten durch den Brexit entstanden? Machen Sie dann rasch Gebrauch von der Kompensationsmöglichkeit, und zwar anhand der Brexit Adjustment Reserve (BAR). Der Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO) führt in den Niederlanden zwei Entschädigungsregelungen für die BAR durch: eine für bereits entstandene Brexit-Kosten und eine für noch anfallende Anpassungskosten infolge des Brexit.

Bestehende Zollbestimmungen bleiben in Kraft

Die vom Vereinigten Königreich aufgrund des Brexit bereits früher eingeführten Zollvorschriften sind nach wie vor in Kraft. Das Wesentliche können Sie hier nachlesen. Alle Zollvorschriften sind in dem von der britischen Regierung herausgegebenen Border Operating Model detailliert aufgeführt. Achten Sie darauf, dass Sie diese einhalten. So können Sie vermeiden, dass die Fracht an der britischen Grenze oder sogar schon im niederländischen Hafen liegen bleibt.

Bereiten Sie sich auf den Brexit vor

Für den schnellen Transport über die niederländischen Häfen finden Sie auf der Website Get Ready for Brexit alle Informationen über die neuen britischen Zollvorschriften und die kettenweite Lösung für den Brexit. Deltalinqs, evofenedex, FENEX, die Port of Rotterdam Authority, Portbase und TLN haben sich mit den niederländischen Fährbetreibern zusammengetan, um Sie mit aktuellen Informationen zu versorgen. Diese Informationen werden ständig aktualisiert und erweitert. Behalten Sie daher die Website Get Ready for Brexit im Auge oder melden Sie sich für den Newsletter an.

Hier finden Sie auch den 5-Stufen-Plan, der Neueinsteigern im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich hilft, sich optimal auf einen schnellen Transport über die niederländischen Häfen vorzubereiten.

Informationen für die Schifffahrt

Ob Brexit oder kein Brexit – die gesamte Seeschifffahrt muss sich vor dem Anlegen im Rotterdamer Hafen beim Hafenmeister anmelden. Weitere Informationen für anlegende Seeschifffahrt und Binnenschifffahrt.

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